Energieausweis online erstellen

Spätestens bei der Besichtigung müssen Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten oder verkaufen möchten, potentiellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzeigen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie die Werte aus dem Energieausweis angegeben werden.

myENERGIEPASS24.de besitzt ein eigenes Ingenieurbüro mit Experten für jede Art von Energie- und Wärmeberechnung. Wählen Sie ganz einfach den gewünschten Ausweis aus und füllen Sie das Formular aus. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

Erfahrungen & Bewertungen zu myENERGIEPASS24

Verbrauchsausweis

ab 5 Wohneinheiten
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Bedarfsausweis

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WÄRMESCHUTZNACHWEIS

€450
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*Sie sparen im Durchschnitt ca.150-300€ im Vergleich zu anderen Anbietern. Die von uns vermittelten Energieausweise sind rechtskräftig und EnEV-konform.

Weitere Informationen:

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig nivelliert und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist. Der Bedarfsausweis enthält sowohl einen  Wert zum Endenergiebedarf als auch einen zum Primärenergiebedarf. Ist letzterer Wert höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Verbrauchsausweis enthält statt der Angabe zum Endenergiebedarf eine Zahl zum – tatsächlichen – Endenergieverbrauch.

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden wie die lokalen Witterungsverhältnisse für die
einzelnen Abrechnungsperioden. Letzteres ist nötig, da ein besonders milder Winter ansonsten einen besseren energetischen Zustand des Hauses vorspiegeln könnte, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Dämmzustand. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors.

Grundsätzlich gilt: Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die
Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ( Damit ist nicht die Wohnfläche gemeint ) ist kein Energieausweis nötig.

Unser Tipp:

Unabhängig davon, ob die Erstellung des Energieausweises beim Verkauf einer kleinen Eigentumswohnung gesetzlich vorgeschrieben ist, lohnt sich ein Energieausweis. Schließlich sind für Käufer ohnehin die hier aufgeführten Informationen interessant und es wird vor dem Kauf nach diesen Daten gefragt.

Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig.Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser. Für Neubauten ist der Energieausweis Pflicht, konkret schreibt der Gesetzgeber in der neuen Energieeinsparverordnung von 2014 den Bedarfsausweis für neu errichtete Immobilien vor.

Wichtige Informationen zu Ihrem Energieausweis

  • Der Besitz eines Energieausweises ist bei Verkauf, Neuvermietung oder Sanierung Ihrer Immobilie gesetzlich verpflichtend.
  • Das Fehlen eines geeigneten Energieausweises kann mit einem Bußgeld in Höhe von 15.000 € bestraft werden.
  • Die Kosten für einen Gutachter belaufen sich auf ca. 500 €. Dieser beurteilt den Energiebedarf Ihrer Immobilie vor Ort anhand von Planungsunterlagen und Checklisten.
  • Sparen Sie bis zu 300 € und beantragen Sie Ihren Energieausweis bei uns online in weniger als 10 Minuten.
  • Es wird unterschieden zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Wenn Sie sich bei der korrekten Konfiguration Ihres Energieausweises nicht sicher sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
  • Sie erhalten Ihren Energieausweis innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung.
  • Ihr Ausweis entspricht den gesetzlichen Anforderungen (EnEV 2014) und ist somit rechtsgültig.
  • Ihr Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
  • Jeder Energieausweis ist mit einer fortlaufenden Registriernummer versehen, welche von der Registrierstelle DIBT vergeben wird.
  • Damit Sie wissen, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie effizienter gestalten können, enthält Ihr Energieausweis auf Ihren Angaben beruhende Modernisierungs­empfehlungen. Dadurch können Sie nicht nur langfristig Kosten sparen, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Was beinhaltet die Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Darüber hinaus gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. 

Anlass für die Energieeinsparverordnung 2014 ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Außerdem sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Bis 2050 sollen Häuser nahezu klimaneutral sein, also den eigenen Bedarf nur aus erneuerbaren Energien decken.

Den gesetzlichen Rahmen für die neue EnEV 2014 schaffte die am 13. Juli 2013 in Kraft getretene Änderung des Energieeinsparungsgesetzes.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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