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Bitte beachten Sie, dass nur Gebäude ab Baujahr 1978, welche sich im Ursprungszustand befinden, einen gültigen Verbrauchsausweis erhalten. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage oder Ähnlichem befindet sich das Gebäude nicht mehr um Ursprungszustand. Bei Mehrfamilienhäusern ab 5 Wohneinheiten ist dies nicht zu beachten. Jedoch muss für jede Wohnung mit separater Heizungsanlage ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wohingegen der Bedarfsausweis dann für das gesamte Gebäude erstellt wird.